Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit ASS verschiedenster Ausprägung im Schulalltag. Ziel dieser Begleitung ist die Integration unserer Klient:innen in der Schule. Schon hier soll der Weg zur vollständigen Inklusion und damit gleichgestellten Teilhabe im Alltag sowie im späteren Berufsleben vorbereitet werden.
So erhalten Sie Schulbegleitung für Ihr Kind
1. Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
Die notwendige fachliche Diagnose wird von Ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt.
2. Antrag beim zuständigen Amt für Kinder, Jugend und Familie oder Amt für Soziales
Mit vorliegender ASS Diagnose stellen Sie einen Antrag auf Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB VIII oder SGB IX).
3. Anfrage bei bust out zur Übernahme der Schulbegleitung
Die Anfrage erfolgt durch die Eltern oder die zuständige Fachkraft des Amtes. Als anerkannter Träger bieten wir Schulbegleitung für die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald an.
4. Hilfeplanung
Nach Übernahme der Schulbegleitung werden die Ziele, der zeitliche Umfang und der Beginn der Schulbegleitung im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit allen Beteiligten (Familie, Amt, bust out und ggf. Schule, Therapeut:innen) festgelegt.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Schulbegleitung übernimmt keine Aufgaben des Lehrpersonals wie Stoffvermittlung, Aufsichtspflicht gegenüber den Schüler:innen und Bewerten von Leistungen sondern füllt die Lücken zur Teilhabe, die aufgrund der Benachteiligungen der begleiteten Person entstehen und im Klassenkontext nicht vom Lehrpersonal getragen werden kann. Die Maximierung der individuellen Selbstständigkeit der Klient:innen und die sukzessive Erweiterung deren Fähigkeiten sind das Ziel dieser Einzelfallhilfe.
Die jeweiligen Aufgabenschwerpunkte der Schulbegleitung ergeben sich im Zusammenhang mit den individuell geplanten Förderzielen und -maßnahmen und müssen fortlaufend der Entwicklung der Schüler:innen angepasst werden:
- Unterrichtsbezogene Unterstützung z.B. Strukturierungshilfen, Verstärkerpläne, Konzentrationsübungen, Anpassung von Aufgaben
- Förderung der sozialen Integration z.B. Vermittlung sozialer Regeln, Training sozialer Kompetenzen, Vermittlung angemessener Strategien zur Konfliktbewältigung, Kontaktgestaltung
- Hilfestellung und Anleitung in lebenspraktischen Bereichen z.B. Handlungsplanung, Unterstützung in der räumlichen und zeitlichen Orientierung
- Unterstützung im sozio-emotionalen Bereich z.B. Abbau von Zwängen und Stereotypen, emotionale Unterstützung, Vermittlung angemessener Strategien zur Stressvermeidung/ -bewältigung
- Zusammenarbeit mit Schnittstellen vornehmlich im Austausch mit Eltern und Lehrkräften sowie der zuständigen Pädagogischen Leitung, bei Bedarf jedoch auch Hort- Mitarbeiter:innen, Therapeut:innen, Ärzt:innen, Schulamt und den öffentlichen Trägern
